Bürokratischer_Mehraufwand', 'Laut neuer "[[Weiterleitungsverordnung]]" der [[intermultiverselle Verwaltungsorganisation|intermultiversellen Verwaltungsorganisation]] Art. 14546 § 254 Absatz 2 sind wir verpflichtet Ihnen auf dieser Seite Auskunft darüber zu geben, dass weitere [[Information]]en unter dem Eintrag [[Bürokratie]] zur Verfügung stehen. ---- Absatz 3 schreibt vor, eine eigene Fassung für Leseschwache bereit zu halten: Siehe auch: [[Bürokratie]].