Bürokratischer_Mehraufwand', 'Laut neuer „Weiterleitungsverordnung“ der intermultiversellen Verwaltungsorganisation Art. 14546 § 254 Absatz 2 sind wir verpflichtet Ihnen auf dieser Seite Auskunft darüber zu geben, dass weitere Informationen unter dem Eintrag Bürokratie zur Verfügung stehen.
Absatz 3 schreibt vor, eine eigene Fassung für Leseschwache bereit zu halten:
Siehe auch: Bürokratie.